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Kosten
Bei allen rechtlichen Problemen ist es regelmäßig sinnvoll, frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Der Weg zum Rechtsanwalt wird jedoch oftmals hinausgezögert oder gar unterlassen, weil falsche Vorstellungen über die Höhe und die Transparenz der anfallenden Kosten bestehen.
Lassen Sie mich also offen über Geld reden: Sie erwarten zu Recht, dass ich mich bestmöglich für Sie einsetzen. Ich erwarte eine angemessene Vergütung.
Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Dies gilt sowohl für
- die Beratung,
- die außergerichtliche Vertretung,
- die gerichtliche Vertretung in allen Instanzen, sowie bei Kosten der Zwangsvollstreckung und allen sonstigen gerichtlichen Verfahren.
Außergerichtliche Vertretung
Die anwaltliche Vergütung bei der nach außen gerichteten Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten oder Behörden richtet sich regelmäßig nach dem jeweiligen Streitwert (dem wirtschaftlichen Interesse) oder etwa in straf- und ordnungsrechtlichen Angelegenheiten nach streitwertunabhängigen Rahmengebühren. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz existieren für unterschiedliche anwaltliche Tätigkeiten unterschiedliche Gebührenansätze.
Vor der Übernahme eines Vertretungsmandates erhalten Sie selbstverständlich eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.
Gerichtliche Vertretung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt auch die Kosten für alle Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes in allen möglichen gerichtlichen Verfahren. In gerichtlichen Verfahren wird der für die Gebührenabrechnung maßgebliche Streitwert für alle Beteiligten verbindlich vom jeweiligen Gericht festgelegt.
In Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren finden im RVG geregelte streitwertunabhängige Rahmengebühren Anwendung.
Bevor Sie mich mit Ihrer gerichtlichen Interessenwahrnehmung beauftragen, erläutere ich Ihnen selbstverständlich die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten.
Neben der Höhe der zu erwartenden Anwaltsvergütung interessiert natürlich auch, ob es Möglichkeiten einer Übernahme dieser Kosten durch Dritte gibt.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so stellen Sie mir zweckmäßigerweise bereits bei der Kontaktaufnahme die Kostendeckungserklärung Ihrer Versicherung zur Verfügung. Anderenfalls stellen Sie mir die erforderlichen Versicherungsangaben und –unterlagen zur Verfügung.
Ich nehme dann den erforderlichen Kontakt mit Ihrer Rechtschutzversicherung auf.
Falls Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, müssen Sie jedoch nicht aus Kostengründen auf fundierten Rechtsrat oder -vertretung verzichten.
Für die Beratung und außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen durch einen Rechtsanwalt können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe (siehe Beratung) beantragen.
Für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen gibt es Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.
Kontakt
Telefon: (03307) 310167
Telefax: (03307) 310166
E-Mail: ra.e.jung@t-online.de
Anschrift
Clara-Zetkin-Strasse 24
16792 Zehdenick